Arbeitsrichtlinie für den Erweiterten Vorstand der Schachjugend Pfalz
Erläuterung der Nominierungskriterien zum §10 Einzelmeisterschaften - AK U18/U16/U14/U12 -
- Voraussetzung für eine Nominierung ist die Teilnahme an den Bezirksjugendeinzelmeisterschaften (BJEM).
- Für die Nominierung sind neben dem Abschneiden bei der BJEM auch die Ergebnisse bei anderen Turnieren maßgebend. Der Gesamteindruck ist entscheidend. Jedem Spieler ist es unbenommen sich auf diversen Turnieren zu präsentieren und so Werbung in eigener Sache zu machen.
- Die Nominierung soll der Förderung besonders talentierter oder engagierter Spieler dienen.
- Spieler, die nicht an der BJEM teilgenommen haben, können die Berücksichtigung am Nominierungsverfahren beantragen. Der ausreichend begründete Antrag muss schriftlich bis zum 11.11. beim 1.Vorsitzenden der SJP eingereicht werden, § 10.9 der Spielordung.
Der Erweiterte Vorstand der SJP entscheidet endgültig.
Diese Arbeitsrichtlinie kann vom Erweiterten Vorstand der Schachjugend geändert werden. Änderungen für die laufende Saison müssen spätestens bis zum 31.08. den Vereinen bekanntgegeben werden.
Vom Erweiterten Vorstand der SJP am 13.01.2009 per Umlaufverfahren beschlossen.